Was passiert nach dem Studium?


Nach einem erfolgreichem Studium in Deutschland steht jedem internationalen Studierende zwei Alternative:

Entweder ins Heimatland zurückkehren oder in Deutschland bleiben um zu arbeiten.

 

Rückkehr ins Heimatland:

Die Rückkehr in Ihr Heimatland sollten Sie ebenso umsichtig planen, wie Ihren Aufenthalt in Deutschland! Nehmen Sie frühzeitig Kontakt zum heimischen Arbeitsmarkt auf! Dabei kann Ihnen auch die Agentur für Arbeit helfen. Sie vermittelt auch Stellen im europäischen Ausland.

Studierende aus Entwicklungsländern können eventuell Rückkehrhilfen in Anspruch nehmen. Diese können sehr unterschiedlich sein: Es gibt Hilfen zur Existenzgründung, Transportzuschüsse, zeitlich befristete finanzielle Unterstützung und Ähnliches.

Wenn Sie in Deutschland Beiträge zur Rentenversicherung geleistet haben und es kein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Ihrem Heimatland gibt, können Sie sich diese gegebenenfalls ausbezahlen lassen. Wenn Abkommen bestehen, können Sie die Ansprüche später geltend machen. Erkundigen Sie sich hierzu jedoch schon vor Ihrer Heimreise!

Bevor Sie in Ihr Heimatland zurückkehren sollten Sie Folgendes erledigen:

  • - Abmeldung am Wohnort
  • - Exmatrikulation
  • - Kündigung von Krankenversicherung und Telefon
  • - Auflösung Ihres Kontos
  • - Kontaktieren Sie die Rentenversicherung

 

            • In Deutschland bleiben:

Ein Teil der internationalen Studierenden bleibt auch nach dem Studienabschluss in Deutschland. Manche Studierende spezialisieren sich mit einem weiterführenden Studium, andere versuchen, in Deutschland Arbeit zu finden.

In Deutschland arbeiten – Aufenthalt zum Zweck der Arbeitsplatzsuche

Für Studierende aus den alten Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gibt es dabei kaum Probleme. Im Allgemeinen haben sie freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.

Studierende aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten und alle anderen internationalen Studierenden können, wenn sie ihr Studium erfolgreich beendet haben, ihre Aufenthaltserlaubnis noch einmal um ein Jahr verlängern. So lange haben sie Zeit, einen Arbeitsplatz zu finden, der ihrer Ausbildung angemessen ist. Auch für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeitsplatzsuche muss nachgewiesen werden, dass der Lebensunterhalt gesichert ist.

Absolventinnen und Absolventen auf Arbeitssuche dürfen wie Studierende 90 volle bzw. 180 halbe Tage pro Jahr genehmigungsfrei jobben.

Wenn Hochschulabsolventen einen geeigneten Arbeitsplatz finden, kann die bisherige Aufenthaltserlaubnis in eine vorerst befristete Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit umgewandelt werden. Nach fünf Jahren kann eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt werden.

Seit dem 16. Oktober 2007 wird bei ausländischen Absolventen deutscher Hochschulen, unabhängig von der Fachrichtung, auf die Vorrangprüfung verzichtet.

Quelle: Deutsches Studentenwerk